Über uns

Der Tennisclub besteht aus 102 Mitgliedern, davon 43 Jugendliche. Die meisten unserer aktiven Spieler sind länger als zehn Jahre Mitglied im Tennisclub Oberrimsingen. Neuen Mitgliedern sowie ungeübteren Spielern stehen unsere erfahrenen Spieler und Spielerinnen auf Wunsch gerne freundschaftlich und natürlich kostenlos als Coach zur Seite! Egal, ob Sie Anfänger oder Profi sind - neue Mitglieder und Spieler aller Altersklassen sind herzlich willkommen! Auch unsere Mannschaftsspieler freuen sich über Verstärkung, wenn Sie bereits ein geübter Spieler sind.

 

Für entspannteres Spielen bieten sich unsere unterhaltsamen Freizeit-Turniere an, wie z.B.

 

  • Schleifchenspiele
  • Mixed-Turniere oder unsere
  • Clubmeisterschaften

sind feste Bestandteile des Clublebens. Natürlich ist auch ausreichend Zeit und Raum für alle, die einfach nur Tennis spielen möchten!

 

Ein gemütliches Clubhaus – und nicht zuletzt unsere schöne Lage: 20 Minuten vom Zentrum Freiburgs entfernt im Grünen, mit Rundblick auf den Tuniberg. Unsere Tennisplätze liegen in malerischer, ruhiger und offener Lage am Rande von Oberrimsingen. Von hier genießen Sie einen herrlichen Blick auf die Vogesen.



Vorstandschaft

 

Vorstand

Roland Younan

Telefon: 0178-3996409

rolandyounan@me.com 

 

Jugendwartin

Nicole Lebtig

Telefon: 07664-4027911

nicole.lebtig@gmx.de

 

Rechnerin

Michaela Thome

Telefon: 07664-6135563

michaela.thome@outlook.de

 

Schriftführer

Frank Pelzer

Telefon: 07664-402739

f_pelzer@web.de

 

Sportwart

Stanley Leininger

Telefon: 07664-4027033

stanley.leininger@gmx.de 

 


Beitragsordnung SVO Abteilung Tennis

 

§ 1. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 6 der Satzung.

 

§ 2. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitrags­aufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglie­der ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erledigen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

§ 3. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich wie folgt:

Jahresbeiträge

o   Schnupperjahr1)                                                         €    60,00

o   Einzelmitglied                                                            €  160,00

o   Ehepaar (Beitrag pro Person € 140,00)                         €  280,00

o   Mitglied in Ausbildung/Student (Nachweis erf.)2)         €  100,00

o   Jugendliche Schüler 16 – 18 Jahre                               €    80,00

o   Jugendliche Schüler bis einschl.15 Jahre3)                   €    60,00

o   Passives Einzelmitglied (Fördermitglied)                      €    30,00

o   Passives Ehepaar (Fördermitglied)                               €    45,00

1) Das Schnupperjahr ist ab 16 Jahren möglich und läuft bis zum 31.12. des Jahres. Im Folgejahr geht die Mitgliedschaft in die entsprechende Mitgliedsart über, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird (ggf. Bescheinigung erforderlich)

2) Bitte Bescheinigung von Schule/Universität/Ausbildungsbetrieb beifügen

3) Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs zahlen bei Vollmitgliedschaft von mind. einem Elternteil bzw. Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft 40,- €

 

§ 4. Zahlungsmodus

(1)   Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Das Beitragsjahr der Abteilung

Tennis beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember des Jahres.

(2)   Die Beitragszahlung erfolgt per Lastschrifteinzug im II. Quartal des

Beitragsjahres.

 

§ 5. Verwendung

(1)   Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins

verwendet.

(2)   Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlicher, auf

Antrag auch auf einer außerordentlicher Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.

 

§ 6. Gastspielgebühren pro Stunde und Platz:

Gast mit Mitglied € 4,-. Jugendlicher mit Mitglied € 2,-. Der Gast ist mit dem Mit­glied vor Spielbeginn in der ausgehängten Liste einzutragen.

§ 7. Bei Eintritt nach dem 31.7. wird 50% vom Jahresbeitrag erhoben.

§ 8. Die Kündigung der Mitgliedschaft(en) ist schriftlich bis spätestens zum 31.12. des

           jeweiligen Beitragsjahres möglich.

 

§ 9. Beitragordnungen die vor dem 08. April 2022 beschlossen wurden, werden ab sofort

           ungültig.

 

§ 10. Diese Beitragsordnung ist gültig ab 01.01 2023.